Gender-Regeln

Eine meinungsstarke Gruppe, die allerdings laut Studien nicht die Mehrheit in Deutschland stellt, möchte Frauen sowie Menschen, die nicht eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen sind, in der deutschen Sprache stärker repräsentiert sehen. Nun scheinen sich aber unterschiedliche Gruppen einen Wettlauf darin zu liefern, wer die deutsche Sprache stärker entstellen kann.

Unterschiedliche Schreibweisen

Derzeit kommen hauptsächlich folgende Formen zum Einsatz:

Diskriminierung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen

Leider übersehen die Verfechter dieser Schreibweisen aber völlig, dass sie damit Menschen mit Lese-Rechtschreibschwäche sowie Menschen mit Behinderung, die auf die sog. „Leichte Sprache" angeweisen sind, zusätzliche Barrieren in den Weg zur normalen Teilhabe am Leben werfen (oder kurz gefasst: sie diskriminieren diese Menschen aus egoistischem Geltungsdrang und konterkarieren alle Bemühungen um Inklusion). Ausführlicher wird dies z.B. bei nordbayern.de beschrieben. Auch der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. spricht sich ausdrücklich gegen das Gendern durch Einstreuen von Sonderzeichen innerhalb von Wörtern aus.

Regelung notwendig

In Zeiten, wo durch Frauenquoten exakt geregelt wird, wie die Verteilung von Frauen und Männern in bestimmten Gremien auszusehen hat, kann es natürlich nicht angehen, dass die sogenannte „gender-sensible“ bzw. „gender-gerechte“ Sprache völlig beliebig und ohne feste Regel angewendet wird. Um diesen Wildwuchs der verschiedenen Schreibweisen etwas zu kanalisieren (schließlich geht es den Verfechtern ja besonders um Gleichberechtigung) wurden die nachstehenden Regeln entwickelt, die eine Aufteilung gewährleisten, ohne eine der anderen Formen unangemessen zu benachteiligen.

Klare Regeln

Zur Anwendung kommt somit:

Aktuelle Schreibweise

Die Schreibweise für Donnerstag, 21.August 2025 (KW 34) lautet
Politiker*in (singular), Politiker*innen (plural)
Täter*in (singular), Täter*innen (plural)
Angewendete Regel: Monat ohne „r“, gerade KW → Schreibweise Gender-Star.

Ästhetik

Geradezu ins Lächerliche wird die Thematik im offiziellen „Leitfaden Gendergerechte Sprache“ (PDF) der Universität Dresden gezogen, wo behauptet wird, dass sich an derartigen Entstellungen der Deutschen Sprache nur diejenigen stören dürften, die stets an der richtigen Stelle den Konjunktiv und den Genitiv (...) verwenden sowie bei Verben auf „e“ den Imperativ auf „i“ (...) bilden.

Auf gut deutsch: wer
Nehm dein Germanistik-Professor*in sein Rat an!
schreibt oder sagt der darf sich folglich nicht über die Ästhetik der gender-gerechten bzw. gender-sensiblen Sprache beschweren. Wer allerdings der Deutschen Sprache einigermaßen mächtig ist und daher Formulierungen wie
Nimm den Rat deines Germanistik-Professors an!
gebrauchen kann, ist zur Kritik berechtigt ‐ wenn auch nur aus ästhetischen Gründen. Inhaltlich wird die Notwendigkeit wortreich als wissenschaftlich belegt und somit unstrittig dargestellt.

API

Um eine einheitliche Anwendung der oben definierten Regeln zu vereinfachen wird eine API entwickelt, über die zu einem Datum die passende Schreibweise ermittelt werden kann.